Bau-Immobilien-Sachverständigenbüro
Privatgutachten - Gerichtsgutachten - Versicherungsgutachten - Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken
Bau-Immobilien-Sachverständigenbüro
Privatgutachten - Gerichtsgutachten - Versicherungsgutachten - Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken

Bau- Immobilien- Sachverständigenbüro Maurermeister Hilmar Drößler

Sie haben Schäden und Mängel an Ihrem Haus oder in Ihrer Wohnung, Streit mit Handwerkern oder Bauträgern über eine mangelhafte Bauausführung, Fragen zur Bausubstanz oder zu Sanierungsmaßnahmen oder brauchen ein Verkehrswertgutachten für bebaute oder unbebaute Grundstück, dann rufen Sie mich an oder schicken mir eine E-Mail.

Ihr Ansprechpartner

Hilmar Drößler                         Tel.: 05522/82710
Thüringer Straße 208             Mobil: 0171 77 66 038
37539 Bad Grund                    Fax: 05522/8045

Änderung der Energieeinspar-
verordnung ab 01.05.2014 – Wichtige Informationen zum Energieausweis finden unter dem Punkt Beratung!

Von der Handwerkskammer Hildesheim öffentlich bestellt und vereidigter Sachverständiger für das Maurer- und Betonbauerhandwerk

– Bauschadens- und Bestandsanalyse

– Schimmelpilzgutachten

– Beratung, Prüfung und Gutachten

– Versicherungsgutachten, Privatgutachten, Gerichtsgutachten

– Verkehrswertermittlung für bebaute und unbebaute Grundstücke

Sachverständiger für die Erkennung, Bewertung und Sanierung von Schimmelpilzbelastungen (TÜV) Zertifikats-Nr. 65212

Mitglied des Sprengnetter Experten-
gremiums für Immobilienwerte in Süd-Niedersachsen

Geprüfter Sachverständiger ZIS für Immobilienbewertung Sprengnetter Akademie Reg-Nr. S00706-33

Schimmelpilzbefall

Feuchtigkeit ist die Hauptursache für Schimmelbildung an Gebäuden, Wänden, Decken, Tapeten, Holz, Gipskartonplatten, Wandbeschichtungen, Teppichböden und Bodenbelägen.

Ein Schimmelpilz kann durch seine Zellbestandteile und Sporen, Menschen und Haustieren großen Schaden zufügen. Eine erhebliche Geruchsbelästigung und allergische Reaktionen können die Folge sein. Insbesondere Kleinkinder, Senioren und immungeschwächte Personen in einem Haushalt sind gefährdet.

Schimmelpilzgutachten

Im ersten Schritt wird durch eine Begehung der Räumlichkeiten eine Bestandsaufnahme festgehalten. Anschließend geht es an die Ursachenermittlung von Schimmelpilzschäden. Im dritten Schritt erfolgt eine Beurteilung der vorhandenen Schäden und die Erstellung eines Konzeptes für dauerhafte Beseitigungsmaßnahmen. Schimmelpilzbefall gehört in sachverständige Hände, um Gesundheitsrisiken zu vermeiden.

Bauschadens- und Bestandsanalyse

Feststellung von Mängeln und Schäden an Bauwerken und Gebäuden, wie zum Beispiel:

– Feuchteschäden durch mangelhaft ausgeführte
  Abdichtungsmaßnahmen tragen zur dauerhaften
  Schädigung der Bausubstanz bei.

– Wärmebrücken bedingt durch Planungs- und
  Ausführungsfehler, sowie durch nicht ausreichend
  gedämmte Altbausubstanz, führen zu erhöhten
  Wärmeverlusten.

– Risse in Wänden und Decken

– Maßabweichungen

Gutachten

Versicherungsgutachten


Gutachten über Haftpflicht- und Vermögensschäden.

Für Versicherungsschäden hat jeder Geschädigte das Recht einen Sachverständigen seiner Wahl zu beauftragen.

Wertgutachten

Verkehrswertermittlung für bebaute und unbebaute Grundstücke:

Gutachten zur Ermittlung von Verkehrswerten von Grundstücken (Wertgutachten).

Wertgutachten zum Beispiel für:

– Kauf oder Verkauf
– Regelung von Vermögensfragen (Erbauseinandersetzungen,
  Erbschaftssteuer, Scheidung etc.)
– Beleihungswert für Kreditantrag

Beratung, Prüfung und Gutachten

Beratung, Prüfung und Gutachten:

Kaufberatung vor Erwerb einer Immobilie oder eines Grundstückes.

Prüfung von Planungs- und Ausführungsfehler vor, während und nach Baumaßnahme sowie Vorschläge zu deren Beseitigung.

Ausarbeitung von Bauzustandsberichten und umfangreichen Bauschadensgutachten.

Rufen Sie mich an! Sie erreichen mich unter 05522 82710 oder 0171 7766038.

 

Neue Verordnung ab 01.05.2014 – Wichtige Informationen zum Energieausweis

 

Ab 01.05.2014 müssen Eigentümer beim Verkauf Ihrer Wohn- oder Gewerbeimmobilie bzw. Vermietung der Immobilie einen Energieausweis vorlegen können. Man unterscheidet nach Energiebedarfsausweis und Energieverbrauchsausweis.

Alle Information zu den unterschiedlichen Energieausweisen und ob Sie u. U. bereits Daten des Energieausweises in Anzeigen veröffentlichen müssen, erfahren Sie bei mir.

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